20. März 2026

Neue Pflicht: E-Rechnung im Verein

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Published by Vereinsonkel

Neue Pflicht: E-Rechnung im Verein

E-Rechnung im Verein: Neue Pflicht – auch für gemeinnützige Organisationen relevant

Seit 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich schrittweise verpflichtend eingeführt. Auch Vereine sind davon betroffen – zumindest indirekt.

Was bedeutet das konkret für Vereine?

Vereine müssen künftig in der Lage sein:

  • E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren
  • strukturierte Rechnungsformate (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) zu verarbeiten
  • Rechnungen digital und GoBD-konform aufzubewahren

👉 Wichtig: Die Pflicht betrifft nicht nur Unternehmen – sondern alle Organisationen, die Rechnungen erhalten.

Wann gilt die Pflicht?

  • seit 2025: Empfangspflicht für E-Rechnungen
  • Übergangsregelungen für die Ausstellung laufen bis 2027/2028

Was sollten Vereine jetzt tun?

  • prüfen, ob sie E-Rechnungen empfangen können
  • Buchhaltungsprozesse ggf. anpassen
  • mit Steuerberater oder Softwareanbieter abstimmen

Typische Risiken

  • Rechnungen werden nicht erkannt oder falsch archiviert
  • fehlende digitale Ablage
  • Probleme bei Betriebsprüfungen

Tipp: Wer seine Buchhaltung frühzeitig digital aufstellt, vermeidet später Stress – und erfüllt gleichzeitig die neuen Anforderungen.