E-Rechnung im Verein: Neue Pflicht – auch für gemeinnützige Organisationen relevant
Seit 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich schrittweise verpflichtend eingeführt. Auch Vereine sind davon betroffen – zumindest indirekt.
Was bedeutet das konkret für Vereine?
Vereine müssen künftig in der Lage sein:
- E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren
- strukturierte Rechnungsformate (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) zu verarbeiten
- Rechnungen digital und GoBD-konform aufzubewahren
👉 Wichtig: Die Pflicht betrifft nicht nur Unternehmen – sondern alle Organisationen, die Rechnungen erhalten.
Wann gilt die Pflicht?
- seit 2025: Empfangspflicht für E-Rechnungen
- Übergangsregelungen für die Ausstellung laufen bis 2027/2028
Was sollten Vereine jetzt tun?
- prüfen, ob sie E-Rechnungen empfangen können
- Buchhaltungsprozesse ggf. anpassen
- mit Steuerberater oder Softwareanbieter abstimmen
Typische Risiken
- Rechnungen werden nicht erkannt oder falsch archiviert
- fehlende digitale Ablage
- Probleme bei Betriebsprüfungen

